Mehrwertsteuer 2024

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Info neue MwSt.-Sätze

Erhöhung der Mehrwertsteuer per 1. Januar 2024: Das müssen wir beachten

Am 25. September 2022 hat das Schweizer Stimmvolk über die Zusatzfinanzierung der AHV abgestimmt. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde angenommen und tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.

Neue Steuersätze          bis 31. Dezember 2023  neu ab 1. Januar 2024

Normalsatz:                                 7,7%                8,1%

Reduzierter Satz:                         2,5%                2,6%

Sondersatz für Beherbergung:     3,7%                3,8%

Die Erhöhung der Steuersätze führt auch zu einer Anpassung der Saldosteuer-Sätze.

Merkmale / Werte

👉 Der Saldo-Steuersatz ermöglicht eine vereinfachte Art der Mehrwertsteuerabrechnung. Anstatt die Vorsteuer (die Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen auf seine Einkäufe zahlt) von der Umsatzsteuer (die Mehrwertsteuer, die es auf seine Verkäufe erhebt) separat zu berechnen und abzuziehen, wird ein vereinfachter Prozentsatz angewendet.

 

Die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze hat bedeutende Auswirkungen auf die Buchhaltung in KMU. Durch proaktives Handeln und regelmässige Überprüfungen können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen den neuen Anforderungen gerecht wird.

 

Hier sind einige wichtige Punkte und Tipps:

  • Aktualisierung der Buchhaltungssoftware: Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssoftware auf dem neuesten Stand ist, um die neuen Mehrwertsteuersätze korrekt zu berechnen. Die meisten modernen Systeme bieten Updates, um solche Änderungen zu berücksichtigen.
  • Anpassungen der Offert- und Rechnungsvorlagen: Die wichtigste Anpassung betrifft die korrekte Berechnung der Mehrwertsteuer. Die Vorlagen müssen so geändert werden, dass sie automatisch den neuen Steuersatz anwenden.
  • Einkaufs- und Verkaufsverträge anpassen: Stellen Sie sicher, dass alle Belege korrekt ausgestellt und dokumentiert werden. Auch dies ist für die Steuererklärung essentiell.
  • Eventuell Preise anpassen: Überprüfen Sie, ob eine Anpassung der Verkaufspreise notwendig ist, um die Erhöhung zu kompensieren. Verkaufen Sie Ihre Produkte oder Leistungen direkt an Konsumenten, müssen Sie die MwSt. im angeschriebenen Endpreis einrechnen und zusätzlich explizit ausweisen. Im Geschäftsverkehr dagegen werden in der Regel die Nettopreise zuzüglich MwSt. angegeben.
  • Kunden- und Lieferantenkommunikation: Informieren Sie Kundinnen und Lieferanten frühzeitig über die Änderungen. Eine transparente Kommunikation kann Missverständnisse und Probleme bei der Rechnungsstellung vermeiden.
  • Schulung des Personals: Es ist wichtig, dass alle Mitarbeitenden, die mit Rechnungsstellung und Buchhaltung zu tun haben, über die neuen Mehrwertsteuersätze informiert und entsprechend geschult sind.
  • Übergangsregelungen beachten: Für Leistungen, die über den Stichtag hinaus gehen, müssen eventuell Übergangsregelungen beachtet werden. Informieren Sie sich genau, wie in solchen Fällen zu verfahren ist, zum Beispiel in der Deklarationsanleitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

 

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