Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB sind Bestandteil aller Aufträge an die vR verwaltungen ag, Solothurn.

Mit seinem Auftrag an die vR verwaltungen ag bestätigt der Kunde, diese AGB im Einzelnen gelesen, verstanden und voll umfänglich akzeptiert zu haben.

Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vR verwaltungen ag und ihre Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Verschwiegenheit

Die vR verwaltungen ag ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber die vR verwaltungen ag von dieser Verpflichtung entbindet oder soweit Bestimmungen des schweizerischen oder kantonalen Rechts sie dazu ermächtigt oder auffordert.

Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Parteien können sich für ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronischer Medien wie Telefon, Fax und E-Mail bedienen. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.

Umfang und Ausführung des Auftrags

Für den Umfang der von der vR verwaltungen ag zu erbringenden Dienstleistung, ist der erteilte Auftrag massgebend. Die vR verwaltungen ag handelt ausschliesslich nach den Instruktionen des Auftraggebers, sie ist nicht verpflichtet, ohne Instruktion des Auftraggebers auf eigene Initiative hin zu handeln. In dringenden Fällen kann die vR verwaltungen ag von sich aus Massnahmen treffen, wobei sie die mutmasslichen Interessen des Auftraggebers bestmöglich wahren soll.

Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt. Die vR verwaltungen ag kann sich zur Erbringung ihrer Dienstleistungen geeigneter Dritter bedienen. Dritte unterstehen auch der Verschwiegenheit.

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung allfälliger Mängel. Der vR verwaltungen ag ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgabe, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind.

Rechte und Pflichten des Kunden

Kunden sind zur umfassenden und unmittelbaren Mitwirkung verpflichtet. Sie haben ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, welche für eine ordnungsgemässe Leistungserbringung mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erforderlich sind, der vR verwaltungen ag zukommen zu lassen.

Die vR verwaltungen ag darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig sowie vollständig sind und den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen.

Überlassene Unterlagen und Informationen werden von der vR verwaltungen ag nicht auf ihre Richtigkeit geprüft. Vorbehalten bleiben anders lautende schriftliche Vereinbarungen.

vR verwaltungen ag darf grundsätzlich davon ausgehen, dass der Kunde seine Dokumente und elektronischen Daten – namentlich solche, welche zur Erfüllung von Aufbewahrungs-, Beweis- und Editionspflichten notwendig sind – selber in der gesetzlich zulässigen Form zuverlässig und geordnet ablegt, aufbewahrt und sichert.

vR verwaltungen ag kann keinen nachträglichen Datendruck garantieren. vR verwaltungen ag lehnt jede Haftung für Schäden ab, welche durch Dokumentationslücken des Kunden entstehen können.

Haftung

Die Haftung der vR verwaltungen ag richtet sich nach Art. 398 f. OR. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtung ist die Haftung der vR verwaltungen AG soweit gesetzlich zulässig, auf maximal das Dreifache des Honorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.

Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die vR verwaltungen ag von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Information und Dokumentation (Aufzählung nicht abschliessend).

Honorar und Auslagen

Das Honorar wird individuell vereinbart. Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfangs der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber angegebenen Daten erstellt. Kostenvoranschläge sind für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich.

Die vR verwaltungen ag kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Dienstleistungen und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann die vR verwaltungen ag die Erbringung weiterer Dienstleistungen von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.

Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden, innerhalb von 30 Tagen auf das von der vR verwaltungen ag angegebene Konto zu bezahlen.

Beendigung des Auftrags

Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen, durch Ablauf einer allfälligen vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf. Der Auftrag erlischt nicht mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Auftraggebers.

Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann jederzeit widerrufen werden. Bei Widerruf des Auftrags durch die vR verwaltungen ag sind zur Vermeidung von Schäden beim Auftraggeber in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden. Ansprechpartner in rechtlichen Fragen.


Änderungen Dienstleistungsangebot

Änderungen des Dienstleistungsangebots, der Honorarbasis, dieser und weiterer Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Kunden werden über Änderungen dieser Art rechtzeitig über die Homepage von vR verwaltungen ag informiert. Änderungen gelten als genehmigt und neu vereinbart, wenn der Kunde die Dienste der vR verwaltungen ag weiterhin in Anspruch nimmt.

Allgemeines

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Ort der Niederlassung der vR verwaltungen ag zuständige Gericht, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.